Verkaufsbedingungen für Handelspartner

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Aufträge werden in der Regel nicht bestätigt. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nicht bindend, es sei denn unsererseits wird deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Preis- und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Angebote sind stets freibleibend.

b) Der Kaufvertrag kommt mit Auftragserteilung und unserer vorbehaltlosen Annahme zustande.

c) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb 21 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

d) Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung. Scheckzahlungen oder sonstige Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

e) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Folge, sofern hierdurch unser Leistungsanspruch gefährdet ist. Sie berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechtes auf Übernahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers.

f) Der Besteller hat nur das Recht gegen unsere Forderung aufzurechnen, wenn die Forderung mit der die Aufrechnung erklärt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

g) Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.

3. Lieferbedingungen

a) Grundsätzlich erfolgen Lieferungen unfrei. Ab EUR 500,00 liefern wir frei Haus. Lieferungen erfolgen auch bei Frankolieferungen auf Gefahr des Empfängers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über.

b) Transportverpackung wird im Normalfall nicht berechnet, ausgenommen hiervon sind Spezial- und Sonderverpackungen auf Wunsch des Bestellers.

c) Die Lieferzeit gilt grundsätzlich nur als annähernd, unverbindliche Angabe, es sei denn, im Rahmen der Auftragsbestätigung wird unsererseits ein fixer Liefertermin ausdrücklich bestätigt. In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, ohne dass wir dies zu vertreten haben (Streik, behördliche Maßnahmen oder Ausbleibens von Zulieferungen) verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dauern die vorgesehenen Hindernisse länger als 2 Wochen an, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Besteller hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.

d) Bei Kleinstmengen behalten wir uns einen Mindestmengenzuschlag von EUR 50,00 vor.

e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 

4. Gebietsbeschränkung

Der Besteller der Waren darf die Produkte nicht an Verbraucher oder Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns verkaufen.

5. Gewährleistung

a) Erkennbare Mängel an der gelieferten Ware müssen unverzüglich, jedoch binnen von 8 Tagen nach Eintreffen beim Empfänger schriftlich bei uns gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung anzuzeigen. Etwaige Fehlmengen sind sofort bei Empfang der Sendung schriftlich zu beanstanden.

b) Abweichungen in Konstruktion, Farbe, den angegebenen Maßen und technischen Daten, insbesondere Katalogabbildungen und Beschreibungen behalten wir uns in angemessenem Umfang vor. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
c) Alle Mängelrügen sind unmittelbar an uns zu richten. Ist die Ware mangelhaft und wurde diese rechtzeitig gerügt, so sind wir verpflichtet, die fehlerhafte Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder gegen einwandfreie Stücke zu tauschen. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

d) Im Falle des Rücktritts aufgrund Mangelhaftigkeit der Ware steht dem Besteller daneben kein Schadenersatzanspruch in Ansehung des Mangels zu, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt die Ware im Falle der Zumutbarkeit beim Besteller. Der Schadenersatzanspruch des Bestellers ist der Höhe nach beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Vorstehendes gilt nicht, sofern uns Arglist zur Last fällt.

e) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ansprüche des Bestellers auf den Ersatz reiner Vermögensschäden oder entgangenen Gewinns sind begrenzt durch den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (etwa Missverhältnis zwischen Höhe des Preises und Schadenshöhe). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Fälle, in denen uns eine Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes wegen verursachter Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zur Last fällt. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Fehlen von unsererseits ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn die unsererseits gegebene Zusicherung den Zweck hatte, den Auftraggeber gegen nicht an dem Liefergegenstand selbst entstandenen Schäden abzusichern. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Ansprüchen auf Schadenersatz aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.

f) Für den Besteller gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Auslieferung der Ware.

6. Herstellergarantie

Die freiwillige Garantieleistung für den Endverbraucher umfasst nach unserer Wahl die kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Bei Geltendmachung eines Garantiefalls muss der Kaufbeleg vorgelegt werden. Für natürlichen Verschleiß und Folgen unsachgemäßer Anwendung übernehmen wir keine Garantie.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware verbleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns bezahlt hat.

b)  Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware zustehenden Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung nach erfolgter Abtretung berechtigt. Unsere eigene Befugnis die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung solange nicht einziehen, wie der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. die Zahlungen eingestellt sind. In einem solchen Fall können wir beanspruchen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, ferner alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazu erforderlichen Unterlagen aushändigt, ferner die Abtretung seinen Schuldnern bekannt gibt.

c) Auf Verlangen des Bestellers verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die freizugebenden Sicherheiten können wir selbst auswählen.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Auf die Rechtsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Gesetze zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über die Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

b) Ausschließlich Gerichtsstand für beide Teile ist, je nach dem Gegenstandswert, das Amtsgericht Frankfurt am Main.

9. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Alle vorhergehenden Kataloge und Preislisten sind hiermit ungültig.